Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.11.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6771
BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98 (https://dejure.org/1998,6771)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1998 - 2Z BR 145/98 (https://dejure.org/1998,6771)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 2Z BR 145/98 (https://dejure.org/1998,6771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessrechtliche Konsequenzen des Unterlassens der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtsermittlungspflicht; Wohnungseigentumsverfahren; Schlüssigkeit; freiwillige Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um Wohngeldansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 320 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist aber stets ein Eigentümerbeschluß nach § 28 Abs. 1 , Abs. 3 und Abs. 5 WEG , aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme (Jahresgesamtabrechnung, Gesamtwirtschaftsplan),ebenso wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag (Einzelabrechnung, Einzelwirtschaftsplan) ergibt (vgl. BGH NJW 1985, 912 ; 1994, 2950 f. m.w.N; …

    Wenn Eigentümerbeschlüsse über Gesamt- und Einzelabrechnungen oder über die Wirtschaftspläne vorliegen, können sachliche Einwendungen gegen die Höhe der sich daraus ergebenden Forderungen und die Höhe der zugrundeliegenden Zahlungen und Ausgaben sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2950/2953 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 3.12.1998 2Z BR 129/98).

  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Dies gilt auch in Verfahren, in denen die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, wenn der Anwalt die Rechtslage ersichtlich nicht zutreffend beurteilt (vgl. BGHZ 127, 254/260; BGH NJW-RR 1997, 441, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Dies gilt auch in Verfahren, in denen die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, wenn der Anwalt die Rechtslage ersichtlich nicht zutreffend beurteilt (vgl. BGHZ 127, 254/260; BGH NJW-RR 1997, 441, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist aber stets ein Eigentümerbeschluß nach § 28 Abs. 1 , Abs. 3 und Abs. 5 WEG , aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme (Jahresgesamtabrechnung, Gesamtwirtschaftsplan),ebenso wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag (Einzelabrechnung, Einzelwirtschaftsplan) ergibt (vgl. BGH NJW 1985, 912 ; 1994, 2950 f. m.w.N; …
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen mitteilt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170 f.; 1991, 531/533).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    2 Z 35/87|OLG Hamm; 27.06.1988; 5 W 59/88|BGH; 08.06.1988; I ZR 148/86">NJW-RR 1988, 1151 f.; 1993, 280 f.; BayObLG WUM 1992, 702; 1995, 451; 1996, 374 f.).
  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    d) Der Senat weist darauf hin, daß die Antragsteller verpflichtet sind, alle Wohnungseigentümer namentlich zu bezeichnen bzw. eine Liste vorzulegen, aus der sich die derzeitigen Wohnungseigentümer ergeben, und daß das Gericht dafür Sorge zu tragen und die Wohnungseigentümer im Rubrum seiner Entscheidung oder (in der Regel) durch Beifügung der Eigentümerliste als Anlage namentlich zu bezeichnen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 564 f.).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97

    Unwirksamkeit der Genehmigung des Haushaltsplans einer Eigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Das Gebot der mündlichen Verhandlung gilt auch in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer sein zulässiges Rechtsmittel nicht in angemessener Zeit begründet hat (OLG Hamm ZMR 1998, 591).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Wenn Eigentümerbeschlüsse über Gesamt- und Einzelabrechnungen oder über die Wirtschaftspläne vorliegen, können sachliche Einwendungen gegen die Höhe der sich daraus ergebenden Forderungen und die Höhe der zugrundeliegenden Zahlungen und Ausgaben sowie deren Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 1994, 2950/2953 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 3.12.1998 2Z BR 129/98).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
    Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen mitteilt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170 f.; 1991, 531/533).
  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

    Die Beteiligten sind hier verpflichtet, bei der Schaffung der Entscheidungsgrundlagen mitzuwirken (BayObLG WuM 1999, 185).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und

    Nach Zurückverweisung der Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung durch Senatsbeschluß vom 18.12.1998.(WuM 1999, 185) hat das Landgericht mit Beschluß vom 7.8.2000 den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller 5896, 79 DM nebst Zinsen zu zahlen.
  • BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04

    Verwalter in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter bei

    Auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Antrags muss das Gericht jedoch hinweisen und konkret und unmissverständlich klarmachen, welcher Sachvortrag und welche Beweismittel noch erforderlich gewesen wären (BayObLG WuM 1999, 185).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8079
BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98 (https://dejure.org/1998,8079)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1998 - 2Z BR 127/98 (https://dejure.org/1998,8079)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1998 - 2Z BR 127/98 (https://dejure.org/1998,8079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG München - II 341/96
  • LG München I - 1 T 15063/97
  • BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98
    Diese Prüfung hat auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren stattzufinden (BayObLG Wum 1995, 504).

    Die Erledigung der Hauptsache des Verfahrens tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung des Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfallen ist (BayObLGZ 1979, 117/120; WuM 1995, 504 ).

    Dieser ist daher unter Aufhebung der Entscheidungen des Amtsgerichts ,und des Landgerichts abzuweisen (BayObLG WuM 1995, 504 ; Demharter ZMR 1987, 201/202 f.; a.A. Koss JR 1996, 359/362 f.).

  • BayObLG, 25.04.1979 - BReg. 2 Z 19/78
    Auszug aus BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98
    In Wohnungseigentumssachen ist anders als im Zivilprozeß von Amts wegen zu prüfen, ob die Hauptsache erledigt ist (§ 12 FGG ; BayObLGZ 1979, 117/121).

    Die Erledigung der Hauptsache des Verfahrens tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung des Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfallen ist (BayObLGZ 1979, 117/120; WuM 1995, 504 ).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98
    In diesem Umfang ist dieses damit zulässig geblieben (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98
    In diesem Umfang ist dieses damit zulässig geblieben (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58, WE 1991, 55, WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).

    Soweit keine Erledigungserklärung oder nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 Rz. 221; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 107; BayObLG NZM 1999, 320; Senat OLGR 2005, 197).

  • OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 20 W 460/02

    Wohnungseigentum: Amtsprüfung der Hauptsacheerledigung im

    Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird, sondern nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 221; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 107; Senat, Beschluss vom 02.02.2004, 20 W 491/02, Beschluss vom 31.03.2004, 20 W 411/02; BayObLG NZM 1999, 320).
  • LG München I, 26.08.2010 - 5 HKO 19003/09

    Auskunftsrecht des Aktionärs: Auswirkungen der Eintragung eines Squeeze-out in

    Da der Antragsteller keine Erledigterklärung abgegeben hat, obwohl der Antrag erst im Verlaufe des Verfahrens unzulässig wurde, musste er vom Gericht durch Sachentscheidung als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl. BayObLG NZM 1999, 320; WuM 1995, 504; Sternal in: Keidel, FamFG, 16. Aufl., Rdn. 31 zu § 22; Demharter ZMR 1987, 201, 202).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte

    Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird oder nur der Antragsgegner die Hauptsache für erledigt erklärt, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (Niedenführ/Schulze aaO., vor § 43, Rdnr. 221; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 44 Rdnr. 107; Senat, aaO., BayObLG NZM 1999, 320).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht